KASSEN- RECHNUNGS- UND PRÜFUNGSWESEN


Kassenführung
Für die Abwicklung der Kassengebarung in der Gemeinde ist der Kassenführer (Gemeindekassier) zuständig.


Verrechnung
Alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde sind in zeit- und sachgeordneter Reihenfolge in der dem Voranschlag entsprechenden Ordnung festzuhalten.

 
Haushaltsordnung
Die Haushaltsordnung enthält Vorschriften über die Haushaltsführung der Gemeinde.


Prüfungsausschuss (Überblick)
Der Prüfungsausschuss überwacht die gesamte Gebarung der Gemeinde und hat festzustellen, ob die Gebarung den Gesetzen und sonstigen Vorschriften entspricht und ob sie wirtschaftlich, zweckmäßig, sparsam und richtig geführt wird.

                • Aufgaben    • Organisation    • Geschäftsführung


Gebarungsprüfung der Aufsichtsbehörde
Die Aufsichtsbehörde überprüft die Gebarung der Gemeinde einschließlich der Unternehmungen und der in der Verwaltung der Gemeinde stehenden Fonds und Stiftungen auf ihre Sparsamkeit, Wirtschaftlichekit und Zweckmäßigkeit.