KASSEN- RECHNUNGS- UND PRÜFUNGSWESEN
Kassenführung Für die Abwicklung der Kassengebarung in der Gemeinde ist der Kassenführer (Gemeindekassier) zuständig.
Prüfungsausschuss (Überblick) Der Prüfungsausschuss überwacht die gesamte Gebarung der Gemeinde und hat festzustellen, ob die Gebarung den Gesetzen und sonstigen Vorschriften entspricht und ob sie wirtschaftlich, zweckmäßig, sparsam und richtig geführt wird.
• Aufgaben • Organisation • Geschäftsführung
Gebarungsprüfung der Aufsichtsbehörde Die Aufsichtsbehörde überprüft die Gebarung der Gemeinde einschließlich der Unternehmungen und der in der Verwaltung der Gemeinde stehenden Fonds und Stiftungen auf ihre Sparsamkeit, Wirtschaftlichekit und Zweckmäßigkeit.